Informationen vom 07.10.2021 zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Liebe Eltern,
mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien:
Testungen zum Schulbeginn
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn alle Kinder getestet. Soll Ihr Kind nicht getestet werden, muss ein negativer bürgertest vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ab dem zweiten Schultag werden die Lolli-Tests genau wie bisher bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Den für die PCR-Pooltestungen (Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen) vorgesehenen Testrhythmus können Sie dem Testkalender des Schulministeriums entnehmen: Am 25. Oktober 2021 und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
Testungen während der Herbstferien
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Lassen Sie Ihre Kinder zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Testungen von Reiserückkehrern
Wenn sie in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen, beachten Sie die Bestimmungen zur Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Wir würden uns freuen, wenn Sie zum Schutz der Schulgemeinschaft auch Ihre jüngeren Kinder testen ließen.
Testungen während der Ferienangebote der OGS
Während der Herbstferien werden die Kinder in der OGS-Betreuung mit den bereits im Frühjahr eingesetzten Selbsttests dreimal pro Woche getestet.
Maskenpflicht
Die Landesregierung beabsichtigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Wir wünschen Ihnen sonnige, erholsame Herbsttage und freuen uns darauf, alle Kinder gesund und munter am 25. Oktober wiederzusehen.

Mit herzlichen Grüßen im Namen des gesamten Teams

Sabine Münzenberg